SCHULORDNUNG
GRUNDSÄTZE
Unsere Schulordnung enthält Regeln für eine gute Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten. Leitlinie für alles Arbeiten an unserer Schule ist ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Lehrern, Schülern und Eltern.
Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn Ehrlichkeit, Rücksichtnahme und Fairness den Umgang miteinander bestimmen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann sich eine Atmosphäre der Zusammengehörigkeit und des gegenseitigen Vertrauens entwickeln.
Die folgenden Regeln wurden in dem Bewusstsein erlassen, dass eine so große, öffentliche Einrichtung wie unsere Schule ohne ein bestimmtes Maß an selbst gewählter Ordnung nicht auskommt. Schüler und Lehrer sind gleichermaßen aufgefordert, diese Regeln zu respektieren und auf ihre Einhaltung zu achten, um auf diese Weise günstige Voraussetzungen für ein partnerschaftliches Zusammenleben zu schaffen. In Konfliktfällen stehen für Schüler und Lehrer die Streitschlichter zur Beratung und Problemlösung zur Verfügung.
I. Rücksichtsvolles Verhalten
- Niemand darf durch sein Verhalten sich und andere gefährden oder belästigen. Insbesondere ist nicht zulässig:
- Gegenstände aus dem Fenster oder durchs Treppenhaus zu werfen,
- auf den Treppengeländern zu rutschen,
- in den Fluren zu rennen
- im Haus Ball zu spielen(Im Hof darf mit Softbällen und im markierten Bereich Basketball gespielt werden.)
- Schneebälle zu werfen,
- Gegenstände mitzubringen, durch die das Schulleben gefährdet oder gestört wird.
- Die Treppen und Flure sind für den Durchgang freizuhalten.
- Handys und kommunikationstechnische Geräte (dazu gehören auch iPods, mp3-Player, etc. Anmerkung der Redaktion) müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet und „unsichtbar" sein.
Im ganzen Schulbereich besteht Rauch- und Alkoholverbot für alle Schüler.
II. Schonung von Gebäude und Ausstattung
- Das Schulgelände und die Sportstätten samt allen Inneneinrichtungen und Außenanlagen müssen als öffentliches Eigentum schonend behandelt werden.
- Die Sorgfaltspflicht gilt ganz besonders für Schulbücher und Geräte.
- Im gesamten Schulbereich ist auf Sauberkeit zu achten. Das Kaugummikauen ist aus diesem Grund zu unterlassen. Müll aller Art ist überall in die Abfall- oder Recyclingbehälter zu entsorgen. Im Treppenhausbereich dürfen die Tische und Stühle nicht entfernt werden; er ist stets sauber zu verlassen. Tische und Stühle müssen ordentlich zusammengestellt werden. Der Hofdienst kontrolliert die Sauberkeit des Hofes nach der großen Pause.
- Unfälle, Feuergefahr, Diebstähle, Sachschäden sind unverzüglich zu melden. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
III. Unterrichtszeit und Pausen
- Bei Stundenbeginn begeben sich die Schüler nach dem Gongzeichen auf ihre Arbeitsplätze und legen ihre Unterrichtsmittel bereit.
- Um Störungen anderer Klassen zu vermeiden, muss nach dem Läuten die Tür zum Gang geschlossen werden und Ruhe einkehren.
- Der Betrieb von Radiogeräten in den Klassenzimmern ist untersagt.
- Schüler dürfen zwischen Beginn und Ende ihrer täglichen Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen.
- Schüler, die aus zwingenden Gründen vorzeitig den Unterricht verlassen, sind verpflichtet, dies vom Klassenlehrer bzw. dessen Stellvertreter auf einem Beurlaubungszettel genehmigen und anschließend vom Erziehungsberechtigten, ggf. vom Arzt bestätigen zu lassen.
- Das Schulhaus wird um 7.20 Uhr geöffnet. Vor ihrem jeweiligen Unterrichtsbeginn und in der unterrichtsfreien Zeit dürfen sich die Schüler nur im Eingangsbereich und vor dem Sekretariat aufhalten; auf keinen Fall in den Fluren oder im Klassenzimmer, um den Unterricht anderer Klassen nicht zu stören. Im Atrium wird ruhiges Verhalten ohne Toben und Rennen erwartet.
- In der großen Pause gehen alle Schüler rasch in die Pausenhöfe. Der Aufenthalt im Pausenhof der Gotthard-Müller-Schule ist gestattet. Der Fahrradabstellplatz, der Platz vor der Schule und der Platz hinter der Gotthard-Müller-Halle gehören nicht zum Pausenhof. Bei ungünstiger Witterung dürfen sich die Schüler in der Eingangshalle aufhalten. Die Klassen 9/10 bleiben im Zimmer.
- Stundenplanänderungen und Vertretungen werden in den Schaukästen im Erdgeschoss und im Obergeschoss ausgehängt.
Besondere Veranstaltungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
IV. Ordnung im Klassenzimmer
Die Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit des Klassenzimmers und Fachraums verantwortlich, insbesondere die wöchentlich eingeteilten Klassenordner. Sie sorgen dafür, dass die Tafel nach jeder Stunde sauber geputzt und das Zimmer gelüftet wird. Weitere Ordner sind verantwortlich für: Hofdienst, Geräte, Lehrmittel und Tagebuch.
Jeden Tag müssen am Ende der Unterrichtszeit die Stühle auf die Tische gestellt, Licht ausgelöscht, Fenster und Türen geschlossen und für Sauberkeit im Klassenzimmer gesorgt werden. Alle Räume werden abgeschlossen, wenn anschließend kein Unterricht mehr stattfindet, außerdem zu Beginn der großen Pause.
Für Jacken und Mäntel sind die Garderobenleisten außerhalb der Klassenzimmer zu benutzen. Über die genannten Regelungen hinaus kann sich jede Klasse eine eigene Klassenordnung geben.
V. Ordnung auf dem Fahrradhof
Fahrräder, Mofas und Mopeds dürfen auf dem Fahrradhof auf den markierten Flächen abgestellt werden. Motorisierte Zweiträder müssen auf dem Hof geschoben werden. Alle Fahrzeuge müssen abgeschlossen werden und selbstverständlich verkehrssicher sein.
VI. Krankheit, Beurlaubungen
Wird ein Schüler krank, so müssen die Erziehungsberechtigten spätestens am zweiten Tag der Erkrankung dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. Falls die Schule telefonisch oder per E-Mail verständigt wurde, muss die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachgereicht werden. Ist der Schüler volljährig, kann er dies selbst tun.
Unentschuldigte Fehltage können im Zeugnis vermerkt werden.
Beurlaubungen für eine Stunde spricht der Fachlehrer, bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer und für weitere Tage der Schulleiter aus. Über Beurlaubungen vor und nach den Sommerferien entscheidet ausschließlich der Schulleiter. Anträge auf Beurlaubung sind rechtzeitig im Voraus einzureichen.
VII. Verhalten in Notsituationen
Dies betrifft insbesondere den Feueralarm. Dieser wird durch einen Dauerton des Pausengongs ausgelöst. Da hier akute Gefahr besteht, gelten strikte Verhaltensmaßregeln:
- Alle Fenster sind zu schließen.
- Die Klassen verlassen auf dem für den jeweiligen Raum vorgesehenen Fluchtweg geordnet und zügig das Haus ohne zu rennen.
- Sie bleiben geschlossen zusammen.
- Der Klassensprecher geht voraus, ihn darf niemand überholen. Der Fachlehrer verlässt als letzter das Zimmer und überzeugt sich, dass niemand zurückgeblieben ist. Er schließt die Tür (nicht abschließen).
- Mappen bleiben zurück.
- Die Klassen sammeln sich an der im Fluchtplan vorgesehenen Stelle im Schulhof oder auf der Wiese vor der Gotthard-Müller-Schule, so dass die Zufahrtswege der Feuerwehr frei sind und die Räum- und Löscharbeiten nicht behindert werden.
Sie warten dort so lange, bis eine weitere Weisung erfolgt. Sollte der Fluchtweg abgeschnitten sein, wartet die Klasse bei geschlossener Tür im Klassenzimmer bis sie durch die Feuerwehr gerettet wird. Ggf. muss jeder Lehrer entscheiden, ob andere Fluchtwege benützt werden können. Klassen- und Fachlehrer besprechen zu Beginn jeden Schuljahres den Fluchtplan aus den jeweiligen Räumen.
VIII. Vermerke und Einträge
Neben den Regelungen des § 90 Schulgesetz gilt:
- Verstöße gegen die Schulordnung und andere Pflichtverletzungen werden als Vermerke im Tagebuch festgehalten.
- Bei groben Verstößen gegen die Schulordnung gibt der Lehrer einen Eintrag (rot). Schulleitung und Eltern werden verständigt.
- Bei drei Einträgen berät die Klassenkonferenz über geeignete Maßnahmen im Rahmen des Schulgesetzes.
- In Konfliktfällen kann ein Mediationsgespräch eingeschaltet werden. Das Mediationsergebnis kann der Klassenkonferenz als Empfehlung vorgelegt werden.
Filderstadt, 03.09.2007