Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Die Schülerinnen und Schüler zeigen, dass sie ein komplexes Thema projektorientiert bearbeiten können.
Verantwortlichkeit:
- Schulleitung
- Klassen- und Fachlehrerinnen und - lehrer der Klassenstufen 9 und 10
Zeit:
- Ende Klassenstufe 9 bis Ende Klassenstufe 10
- Prüfung im Juli, 15 Minuten pro Schülerin bzw. Schüler
Ziele:
- Ziel der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung ist ein Thema im
Team projektorientiert zu bearbeiten und zu präsentieren.
Dabei sollen die erworbenen fachlichen, methodischen, personalen
und sozialen Kompetenzen zum Tragen kommen.
Geltungsbereich:
Klassenstufe 10
Kurzbeschreibung:
Es handelt sich um eine Gruppenprüfung über ein selbstgewähltes Thema, das sich auf die erworbenen Kompetenzen zweier Fächer bezieht. Die Präsentations- und Prüfungszeit beträgt je Schüler 15 Minuten.
Materialien:
- Hinweise zum 1. Beratungstermin und zur Genehmigung der Themen (allgemeine Vorlage)
- Elternbrief FüK (und Abschlussprüfung) laufendes Schuljahr
- Organisationsplan laufendes Schuljahr
- Beratungsbogen für 1. Beratung
- Beratungsprotokoll Schüler und Lehrer
- Kriterien und Protokoll FüK-Präsentation
Elternbenachrichtigung versäumter Beratungstermin
Anbindung an Leitsätze unseres Leitbilds an der RSB:
- Verantwortung:
Die Schüler/innen arbeiten eigen verantwortlich
an einem selbstgewählten Thema.
- Anstrengung und Leistung:
Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass nur durch eigene Anstrengung eine gute Fächerübergreifende Kompetenzprüfung gelingen kann. Als Meilensteine dienen die Beratungstermine, die Rückmeldung über den augenblicklichen Leistungsstand geben.
- Faire Konfliktlösung:
Grundvoraussetzung einer produktiven Gruppenarbeit.
1. Allgemeines
Seit dem Schuljahr 2007/08 wird als neue Prüfungsform eine Kompetenzprüfung durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine mündliche Gruppenprüfung über ein selbstgewähltes Thema, das sich auf die Kompetenzen und Inhalte der Klasse 9 und 10 zweier Fächer bezieht. Die Fächerverbunde NWA und EWG zählen als ein Fach. Grundlage der Prüfung ist eine Dokumentation, die nicht bewertet wird, die vor der Prüfung abzugeben ist (siehe Anlage Organisationsplan 11-12).
2. Organisation
In den letzten Schulwochen der Klasse 9 wird ein Schwerpunkttag durchgeführt. Hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler Informationen zum Beratungs- und Anmeldemodus. An diesem Schwerpunkttag sollen die Schülerinnen und Schüler sich schon in Gruppen von drei bis fünf Schülerinnen und Schüler zusammenfinden und sich ein mögliches Thema überlegen Als Informationsquellen dienen Internet und Schulbücher. Alle Fächer hängen dazu ihre Inhalte der Klasse 10 im Klassenzimmer aus.
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann mit Genehmigung des Schulleiters die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung auch in einer kleineren Gruppe oder als Einzelprüfung durchgeführt werden.
In den ersten Schulwochen Klasse 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler die Kriterien der Realschule Bernhausen zur Präsentation und Dokumentation sowie den Beratungsbogen für die erste Beratung. Die Beratungen finden im Allgemeinen in der Präsenzzeit (Mittwochnachmittag) statt.
- 1. Beratung und Genehmigung der Themen:
Zur Vorbereitung sind die Hinweise zum 1. Beratungstermin zu beachten. Dieser wird in der Regel am letzten Mittwoch vor den Herbstferien durch die Fachlehrer Klasse 10 durchgeführt. Hierbei wird überprüft ob das Thema die Kompetenzen der Fächer abdeckt und für die Anzahl der Schüler ausreichend ist. Eventuell muss ein Thema abgeändert oder abgelehnt werden.
Nach den Herbstferien wird das Anmeldeformular mit dem Thema und den beteiligten Schü-ler/innen beim Klassenlehrer abgegeben. Klassenübergreifende Gruppenbildungen sind möglich.
Im Lehrerzimmer tragen sich die Fachlehrer der Klasse 10 für die Prüfungsthemen ihres Faches ein, bei Bedarf werden auch Fachlehrer anderer Klassenstufen eingesetzt. Die Genehmigung der Themen und Lehrertandems erfolgt durch den Schulleiter. Die genehmigten Anmeldeformulare werden den Schülern zurückgegeben.
- 2. Beratung:
Durch das Lehrertandem vor den Weihnachtsferien. Beratungsgrundlage ist eine Mindmap der Schüler zum Thema. Sowohl Lehrer als auch Schüler protokollieren Zielvereinbarungen für die nächste Beratung(siehe Anlage).
- 3. Beratung:
Nach der schriftlichen Prüfung. Dies ist die Intensivphase, es erfolgt eine Beratung zu fachlichen Inhalten, Themenschwerpunkten und zur Präsentation.
- 4. Beratung:
In der Zeit des freiwilligen Unterrichts.
Nehmen Schüler einen der Beratungstermine nicht wahr, so erhalten die Eltern eine schriftliche Benachrichtigung.
3. Prüfung
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, wobei der zeitliche Umfang von Präsentation und Prüfungsgespräch annähernd gleich ist.
Die Präsentation kann schriftliche, mündliche und praktische Leistungen enthalten.
Neben der Gruppenpräsentation werden die Schülerinnen und Schüler einzeln mündlich fachbezogen zur übergreifenden Thematik in der Gruppe geprüft.
Das Prüfungsgespräch bezieht sich über das Thema hinaus auf weitere, vorwiegend aus den Klassen 9 und 10 stammende Inhalte der betroffenen Fächer und Fächerverbünde.
Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung fest und teilt es jeder Schülerin bzw. jedem Schüler auf Wunsch mit. Der Fachausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Über jede Fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird eine Niederschrift angefertigt und von den Mitgliedern des Fachausschusses unterschrieben.
Dem Fachausschuss gehören an: der Vorsitzende / die Vorsitzende oder ein von ihm/ihr bestelltes Mitglied des Prüfungsausschusses, das an einer anderen Schule tätig ist, als Leiterin / Leiter, die beiden vom Schulleiter zugewiesenen Lehrkräfte, von denen eine zugleich Protokollführerin bzw. -führer ist.
4. Gewichtung
Die Note der Kompetenzprüfung wird sowohl in den Durchschnitt der Kernfächer als auch in den der für die Versetzung maßgebenden Fächer einbezogen und darf jeweils nicht unter 4,0 sein.
Die Note der Kompetenzprüfung kann nicht für einen qualifizierten Ausgleich herangezogen werden.