Ausführungsbestimmungen

Verantwortlichkeit:

  • Schulleitung
  • alle Lehrerinnen und Lehrer der RSB

Zeit:

  • ganzes Schuljahr

Ziele:

  • Information der Lehrkräfte über die Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Abschlussprüfung des laufenden Schuljahres an Realschulen.

Geltungsbereich:

  • Alle Lehrerinnen und Lehrer

Kurzbeschreibung:

Das Kultusministerium übersendet in der Regel im Juni die Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen für das jeweils anschließende Schuljahr.

Die Schulleitungen sind verpflichtet, alle Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des laufenden Schuljahres die Kenntnisnahme der Ausführungsbestimmungen durch ihre Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Unterschriftenliste hängt im Lehrerzimmer aus, die Lehrerinnen und Lehrer erhalten die Auführungsbestimmungen per Mail, mit der Aufforderung diese zu lesen und die Kenntnisnahme per Unterschrift zu quittieren. Die Unterschriftenliste ist aufzubewahren.

 

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