Die Stufenkonferenz
Verantwortlichkeit:
- Schulleitung
- Klassenlehrerinnen und -lehrer der jeweiligen Klassenstufe
- Fachlehrerinnen und -lehrer
Zeit:
Schuljahresbeginn
Ziele:
Festlegung der Methodentage, sowie der Schwerpunkte und Ansprechpartner für das Sozialcurriculum.
Geltungsbereich:
Klassenlehrerinnen und -lehrer, die in der Klassenstufe unterrichten
Fachlehrerinnen und -fachlehrer
Kurzbeschreibung:
In den Kooperationstagen zu Beginn des Schuljahres gibt es Donnerstags oder Freitags eine Sitzung der Stufenkonferenz.
Die verbindlichen Teilnehmer sind die Klassenlehrerinnen und -lehrer der jeweiligen Stufe. Kolleginnen und Kollegen, die nicht Klassenlehrer sind, ordnen sich einer Stufenkonferenz ihrer Wahl zu und unterstützen hier die Klassenlehrerinnen und -lehrer. Dazu wird am Vortag der Konferenz eine Liste zum Eintragen aus.
In den Stufenkonferenzen werde die Inhalte des Sozialcurriculums der Klassenstufe besprochen, zeitlich terminiert und die Verantwortlicher bzw. Ansprechpartner bestimmt. In den Klassenstufen 6 bis 9 werden die Termine der Schwerpunkttage (Methodentage) festgelegt.
Eine Nichtklassenlehrerin bzw. ein Nichtklassenlehrer führt ein Ergebnisprotokoll (siehe Anlage) und sendet dies via E-Mail an die Schulleitung.
Die genannten und alle weitere Aufgaben sind in der Konferenzordnung des Kultusministeriums vom 5. Juni 1984 in der aktuellsten verfügbaren Fassung der Gesamtausgabe geregelt. Dort heißt es:
§ 4 Klassenkonferenzen, Jahrgangsstufenkonferenzen
(1)
Zu den Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Klasse, über die gemäß § 45 Abs. 2 des Schulgesetzes die Klassenkonferenz berät und beschließt, gehören insbesondere
- das Zusammenwirken der Lehrer der Klasse;
- Koordinierung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten im Rahmen der Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz;
- gegenseitige Information über den Leistungsstand der Schüler
- Zeugnis- und Versetzungsentscheidungen;
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, soweit die Klassenkonferenz dafür zuständig ist;
- Zuweisung von Schülern zu differenziert angebotenen Unterrichtsveranstaltungen unbeschadet eines Entscheidungsrechts der Erziehungsberechtigten und der Schüler;
- Durchführung von Studienfahrten, Schullandheimaufenthalten, Schulausflügen, Wandertagen, Betriebsbesichtigungen u. ä. im Rahmen der Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz sowie sonstiger Veranstaltungen für die Klasse;
- Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse;
- Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen im Rahmen der Klassenpflegschaft;
- sonstige Angelegenheiten, die der Klassenkonferenz auf Grund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften übertragen sind.
(2)
Für Jahrgangsstufenkonferenzen gilt Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Nr. 7 bis 10 entsprechend.
Materialien:
Vorlage Protokoll Stufenkonferenz (Änderung des Schuljahres in der Kopfzeile)
Zu den Protokollen der Stufenkonferenzen gelangen Sie hier.