Die Klassenkonferenz

Verantwortlichkeit:

  • Schulleitung
  • Klassenlehrerinnen und -lehrer

Zeit:

  • ganzes Schuljahr

Ziele:

  • Die Beratung und das Fassen von Beschlüssen über Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit einer Klasse. 

Geltungsbereich:

  • Alle Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten

Kurzbeschreibung:

Im Allgemeinen gilt die Klassenkonferenz als das wichtigste pädagogische Gremium um Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit angemessen zu begegnen.

Während des Schuljahres gibt es zumindest drei Schlüsselstellen, in denen die Klassenkonferenz zusammenkommt. In den Notenkonferenzen zum Halbjahr und zum Schuljahresende, sowie Umgang mit pädagogisch anspruchsvollen Schülerinnen.

An der Realschule Bernhausen gibt es für diese Bereiche einheitliche Regelungen:

Die genannten und alle weitere Aufgaben sind in der Konferenzordnung des Kultusministeriums vom 5. Juni 1984 in der aktuellsten verfügbaren Fassung der Gesamtausgabe geregelt. Dort heißt es:

§ 4 Klassenkonferenzen, Jahrgangsstufenkonferenzen

(1)

Zu den Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Klasse, über die gemäß § 45 Abs. 2 des Schulgesetzes die Klassenkonferenz berät und beschließt, gehören insbesondere

  1. das Zusammenwirken der Lehrer der Klasse;
  2. Koordinierung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten im Rahmen der Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz;
  3. gegenseitige Information über den Leistungsstand der Schüler
  4. Zeugnis- und Versetzungsentscheidungen;
  5. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, soweit die Klassenkonferenz dafür zuständig ist;
  6. Zuweisung von Schülern zu differenziert angebotenen Unterrichtsveranstaltungen unbeschadet eines Entscheidungsrechts der Erziehungsberechtigten und der Schüler;
  7. Durchführung von Studienfahrten, Schullandheimaufenthalten, Schulausflügen, Wandertagen, Betriebsbesichtigungen u. ä. im Rahmen der Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz sowie sonstiger Veranstaltungen für die Klasse;
  8. Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse;
  9. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen im Rahmen der Klassenpflegschaft;
  10. sonstige Angelegenheiten, die der Klassenkonferenz auf Grund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften übertragen sind.
     

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